Auch wenn das Kfz-Leasing bei Privatleuten von Verbraucherschützern eher kritisch beurteilt wird, so erfreut es sich angesichts der im Vergleich zur Finanzierung günstigen Rate gerade bei Privatpersonen großer Beliebtheit. Zwar liegt der Grund in der niedrigen Rate darin, dass der Leasingnehmer lediglich die Nutzung des Fahrzeugs zahlt, aber dennoch ist eines ganz sicher zu sagen: Selbst wenn der Leasingnehmer am Ende der Leasingzeit das Fahrzeug zunächst einmal dem Händler wieder zurückgibt, so fährt er immer das neueste Modell des Herstellers. Außerdem kann er sicher sein, vor teuren und aufwendigen Reparaturen verschont zu bleiben. Und da eine Voraussetzung im Leasingvertrag auch die Einhaltung der regelmäßigen Serviceintervalle beinhaltet, bieten nahezu alle Händler den Leasingvertrag auch diesen Service mit an.
KFZ-Leasing vor allem für Gewerbetreibende / Unternehmer interessant
Letztlich ist das Kfz-Leasing aber in der Tat nicht unbedingt etwas für Privatleute, die kaufen sich ihren VW, Opel oder Nissan meist direkt. Denn ähnlich wie eine Wohnung, die zur Miete bezogen wird, zahlt der Leasingnehmer für die Nutzung des Fahrzeugs an den Händler einen Leasing-, also Mietzins. Die Leasingraten können Privatpersonen, anders als Unternehmen und Selbstständige, nicht steuerlich absetzen, sodass sie vom Kfz-Leasing in der Tat nur wenige Vorteile haben. Außerdem sind Leasingverträge an strenge Auflagen gebunden. Die Einhaltung der regelmäßigen Serviceintervalle gehört genauso dazu wie auch der Abschluss einer Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug. Außerdem wird am Ende der Vertragslaufzeit „abgerechnet“. Denn der Händler möchte das zurückgegebene Leasingfahrzeug ja nicht selbst nutzen, sondern es wieder verkaufen. Dafür wird bereits bei Abschluss des Vertrages ein Wert für das Fahrzeug in Ansatz gebracht, den dieses beim Wiederverkauf erzielen soll. Hierbei handelt es sich um das so genannte Restwertleasing, bei dem anders als beim Kilometerleasing die gefahrenen Kilometer nur eine untergeordnete Rolle spielen.
Wird das Fahrzeug aber nicht zu dem erwarteten Preis verkauft, weil der Markt den Preis z.B. nicht hergibt, muss der Leasingnehmer die Differenz dem Händler erstatten (vgl. hierzu auch den Beitrag vom Handelsblatt). Bei einem auch möglichen Mehrerlös indes erhält der Leasingnehmer 75 % der Differenz ausgezahlt, der Händler 25 %.